Verkehrsschilder

Die Verkehrsschilder

Bevor wir hier auf die STVO (Straßenverkehrsordnung) eingehen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Verkehrsschilder vor.

Ein wichtiger Hinweis der Fahrradfahrer ist genau wie der Autofahrer gleichberechtigter Teilnehmer im Straßenverkehr und hat im Normalfall dieselben Verkehrsregeln zu beachten, wie der Autofahrer. 


Es gilt die Grundregel im § 1 der Straßenverkehrsordnung:

1.Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

2.Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr,
als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Verkehrsschild Bedeutung
Stoppschild:
Wenn wir, dass Verkehrszeichen sehen gilt folgende Regel:Wir müssen an der Haltelinie halten um uns davon zu überzeugen das kein anderer Verkehrsteilnehmer z.B. Fußgänger gefährdet wird. Wenn wir dies gemacht haben, kann bis zur Sichtlinie (meist Kreuzungsbereich) vorgefahren werden und dort müssen wir noch einmal vergewissern das kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Anschließend können wir evtl. Abbiegen oder Gerade aus fahren.
Fahrradfahrer kreuzt:
Dieses Verkehrsschild ist für viele nicht so bekannt, wird uns aber in Naher Zukunft hier in der Stadt und im Landkreis Börde öfters begegnen. Vor allem in verschiedenen Kombinationen.
Auf die verschiedenen Kombinationen gehe ich später etwas näher ein.
Zeichen 237

Radweg
Bei diesem Verkehrszeichen handelt es um das Verkehrszeichen 237, und das bedeutet Radwegebenutzungspflicht. Das bedeutet der Radfahrer muss den Radweg benutzen. Es kann auch sein das ein Radweg in Zwei-Richtungen freigegeben ist dann dieser mit einem Zusatzschild gekennzeichnet:


Aber Achtung
Die Radwegebenutzungspflicht entfällt, wenn der Radweg in einem schlechten Baulichen Zustand ist  und wenn dieser im Winter nicht beräumt wird.

Wenn der Radweg mit einem Zusatzschild ausgestattet siehe Abb. ist muss der Radweg min 2,50 m lt. ERA 2010 breit sein.

Getrennter Rad/- Fußweg  bei diesem Zeichen handelt es um, das Verkehrszeichen 241. Hierbei handelt es sich um einen Benutzungspflichtigen Radweg, der von dem Fußgänger getrennt ist. Dieser muss laut ERA 2010 min. 2,00 m breit sein.


Auch hier gilt ist der Radweg in den Wintermonaten nicht beräumt, oder Beschädigt zu schmal oder Baufällig ist die Benutzungspflicht aufgehoben.

Gemeinsamer Geh-Radweg dieses Verkehrszeichen ist hier in der Stad Haldensleben ein sehr häufiges Verkehrszeichen für Radfahrer und Fußgänger. Die zeigt den Radfahrer eine Benutzungspflicht an , aber hier muss der Fahrradfahrer Rücksicht auf dem Fußgänger nehmen. Erschwerend kommt hinzu das viele dieser Wege für beide Seiten zu schmal sind.


Tipp : Wenn möglich fahren Sie auf der Fahrbahn und im Winter sowie wenn dieser zu schmal ist ebenfalls die Benutzungspflicht aufgehoben

Weitere Informationen zu den Verkehrsschildern und der STVO finden Sie auf den folgenden Seiten:
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